Wer sollte eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen?
Sollten Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen?
Für Arbeitnehmer, Selbständige, Freiberufler, Beamte, Hausfrauen, Hausmänner, Schüler, Studenten und Auszubildende haben wir mögliche Gründe für eine Berufsunfähigkeitsversicherung zusammengestellt.
Arbeitnehmer Als Arbeitnehmer sind Sie - für den Fall der Berufsunfähigkeit - über die gesetzliche Rentenversicherung abgesichert.
Achtung: Für alle, die nach dem 01.01.1961 geboren sind wurden die Berufsunfähigkeitsleistungen der gesetzlichen Rentenversicherung gravierend eingeschränkt.Volle Erwerbsminderungsrente erhält künftig derjenige, der weniger als 3 Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein kann. Eine halbe Erwerbsminderungsrente erhält, wer zwischen 3 und weniger als 6 Stunden täglich arbeiten kann. (Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales)
Übrigens: Auf dem Arbeitsmarkt tätig heißt in jedem denkbaren Beruf. Wenn also ein Chirurg noch 6 Stunden am Tag als Parkwächter arbeiten kann, erhält er normalerweise keine Rente! Gleiches gilt für einen gut bezahlten Facharbeiter am Bau, der nach einem Bandscheibenvorfall z.B. noch als Pförtner oder Nachtwächter arbeiten kann.
Versicherte, die am 1. Januar 2001 bereits das 40. Lebensjahr vollendet haben, erhalten weiterhin eine Teilrente bei Berufsunfähigkeit.
Das ist allerdings oft auch schon bitter genug: Denn die meisten Renten wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit liegen zwischen 500.- und 1.000.- EUR. (Quelle: Rentenversicherungsbericht 1997) Somit ist der Gang aufs Sozialamt praktisch programmiert, wenn man sich auf die gesetzliche Rentenversicherung verlassen muss.
Im Klartext: Das Risiko der Berufsunfähigkeit ist durch die gesetzliche Rentenversicherung entweder gar nicht (unter 40-jährige) oder nur absolut unzureichend (über 40-jährige) abgesichert.
Berufsanfänger erhalten oft noch gar keine Leistungen, da Sie die Wartezeit von fünf Jahren nicht erfüllt haben. Eine zusätzliche Absicherung ist deshalb in den meisten Fällen absolut notwendig, um im Fall der Fälle den Gang zum Sozialamt zu vermeiden. Wenn Sie genau klären wollen, wie hoch Ihr Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung ist, sollten Sie bei dem Rentenversicherungsträger BfA oder LVA Ihren Versicherungsverlauf anfordern.
Freiberufler Für Freiberufler gibt es sogenannte berufsständische Versorgungswerke (z.B. Rechtsanwalts-Versorgung). Diese können bereits Leistungen bei Berufsunfähigkeit beinhalten. Die genaue Höhe Ihrer Ansprüche erfahren Sie bei Ihrer zuständigen Versorgungskammer.
Diese Leistungen sind zwar meistens höher als die der "normalen" gesetzlichen Rentenversicherung, aber trotzdem oft nicht ausreichend, um den gewohnten Lebensstandard beizubehalten. Für alle Freiberufler gilt: Überprüfen Sie, ob Sie Leistungen im Falle einer Berufsunfähigkeit erhalten. Welche Leistungen sind das? Vergleichen Sie den Betrag mit Ihrem Nettoeinkommen und sichern Sie die Differenz über eine Berufsunfähigkeitsversicherung ab. Nur auf diese Weise können Sie Ihr wichtigstes Gut - nämlich Ihre Arbeitskraft - absichern.
Die meisten Versicherungsgesellschaften bieten für Freiberufler spezielle Bedingungswerke an, die eine Verweisung auf einen anderen Beruf weitgehend ausschließen. Verweisung bedeutet: Wenn jemand in seinem Beruf nicht mehr arbeiten kann, aber einen anderen Beruf ausüben könnte, kann die Versicherung die Leistung verweigern. Beispiel: Eine Arbeit als Schreiner ist wegen eines Rückenleidens nicht mehr, oder nur eingeschränkt möglich, eine Arbeit als Pförtner wäre aber möglich. Hat die Berufsunfähigkeitsversicherung ein schlechtes Bedingungswerk, könnte die Versicherung mit dieser Begründung die Zahlung verweigern, sogar wenn der Beruf als Pförtner gar nicht konkret ausgeübt wird. Die bloße Möglichkeit reicht hier. Gute Bedingungswerke schließen von vornherein aus, dass so etwas überhaupt passieren kann.
Selbständige Selbständige sind meistens nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert. Die Ausnahme bilden selbständige Handwerksmeister, die mindestens 216 Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung leisten müssen und erst dann wählen können, ob sie in der gesetzlichen Rentenversicherung bleiben wollen oder nicht.
Für alle Selbständigen gilt: Überprüfen Sie, ob Sie im Falle einer Berufsunfähigkeit Leistungen erhalten. Wie hoch sind diese Leistungen? Vergleichen Sie den Betrag mit Ihrem Nettoeinkommen und sichern Sie die Differenz über eine Berufsunfähigkeitsversicherung ab. Nur auf diese Weise können Sie Ihr wichtigstes Gut - nämlich Ihre Arbeitskraft - absichern.
Vorsicht! Bitte beachten Sie, dass Sie mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung ausschließlich Ihr persönliches Einkommen absichern können. Kosten für Büromiete, Gehälter usw. fallen nicht darunter.
Beamte Beamte haben oft erst nach jahrzehntelangem Dienst Anspruch auf eine ausreichende Versorgung bei Berufsunfähigkeit, bzw. Dienstunfähigkeit. Bis dahin wäre die Versorgung auf keinen Fall ausreichend, um den gewohnten Lebensstandard aufrecht zu erhalten. Die genaue Höhe Ihrer Ansprüche erfahren Sie bei Ihrem Dienstherren (Land, Bund, Kommune, etc.).
Die Differenz zu Ihrem Netto-Einkommen können Sie durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung absichern. Viele Versicherungsgesellschaften bieten hierzu Tarife an, die auch die Dienstunfähigkeit absichern und eine Verweisung auf einen anderen Beruf nahezu ausschließen. Verweisung bedeutet: Wenn jemand in seinem Beruf nicht mehr arbeiten kann, aber einen anderen Beruf ausüben könnte, kann die Versicherung die Leistung verweigern. Beispiel: Eine Arbeit als Schreiner ist wegen eines Rückenleidens nicht mehr, oder nur eingeschränkt möglich, eine Arbeit als Pförtner wäre aber möglich. Hat die Berufsunfähigkeitsversicherung ein schlechtes Bedingungswerk, könnte die Versicherung mit dieser Begründung die Zahlung verweigern, sogar wenn der Beruf als Pförtner gar nicht konkret ausgeübt wird. Die bloße Möglichkeit reicht hier. Gute Bedingungswerke schließen von vornherein aus, dass so etwas überhaupt passieren kann.
Hausfrauen und Hausmänner Hausfrauen und Hausmänner haben normalerweise keinen Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Da die Haushaltsarbeit aber immer mehr als Full-Time-Job anerkannt wird, haben viele Versicherungsgesellschaften in den letzten Jahren die Möglichkeit geschaffen, auch diese Tätigkeit abzusichern. Überlegen sie einfach, was Ihre Arbeit wert ist und wie hoch die Aufwendungen wären, wenn andere diese Tätigkeiten für Sie erledigen müssten.
Schüler/Studenten Schüler und Studenten haben in der Regel keinen Anspruch auf Leistungen bei Berufsunfähigkeit. Es besteht aber die Möglichkeit, sich privat abzusichern. Denn was tun, wenn man bereits vor Ende der Berufsausbildung durch Krankheit oder Unfall den erlernten Beruf nicht mehr ausüben kann? Einige Versicherungsgesellschaften bieten deshalb auch Tarife für Schüler und Studenten an, um dieses Risiko abzusichern.
Auszubildende Auszubildende haben in der Regel keinen Anspruch auf Renten-Leistungen bei Berufsunfähigkeit. Es besteht aber die Möglichkeit, sich privat abzusichern. Denn was tun, wenn man bereits vor Ende der Berufsausbildung durch Krankheit oder Unfall den erlernten Beruf nicht mehr ausüben kann? Einige Versicherungsgesellschaften bieten deshalb auch Tarife für Auszubildende an, um dieses Risiko abzusichern.